Hier geht's zu Ihrer Wohnung im Albertinenstift
Wir freuen uns, daß Sie sich für eine Wohnung bei uns im betreuten Wohnen interessieren.
Hier vorab noch ein paar Informationen für Sie:
- Für das betreute Wohnen bieten wir sowohl frei finanzierte als auch staatlich geförderte Wohnungen (Wohnberechtigungsschein erforderlich) an. Lassen Sie ggf. prüfen, ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein zusteht. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von anderen Faktoren (z.B. Schwerbehinderung) ab.
- Mit dem Anmieten einer Wohnung wird gleichzeitig ein Mietbegleitvertrag geschlossen, der verschiedene Hilfen bei Bedarf beinhaltet: ein 24-Stunden-Hausnotrufsystem, 14 Tage Pflege 1xjährlich bei akuter Erkrankung, Beratung und Vermittlung von Pflege, usw. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.
Unsere Wohnungen sind unterschiedlich geschnitten. Jede Wohnung hat ihren eigenen Charme und kann ganz individuell eingerichtet werden.