Besuche in den Pflegeheimen

der DIAKO


Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Gäste in unserem Pflegeheim,

wir versorgen in unserer Einrichtung Menschen mit eingeschränkter Gesundheit, die unseres besonderen Schutzes bedürfen, daher haben wir nach wie vor die Infektionsschutzmaßnahmen im Blick, um Ihre Angehörigen, Sie selbst und unsere Mitarbeitenden zu schützen. Hier informieren wir über den aktuellen Stand.

Wenn Sie zu Besuch ins Pflegeheim kommen, müssen Sie keinen negativen Coronatest mehr vorweisen.

Bis zum 7. April 2023 müssen Sie jedoch weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab dem 8. April besteht keine Maskenpflicht mehr.

Diejenigen, die einen akuten Infekt/eine akute Atemwegserkrankung haben, möchten wir bitten, das Pflegeheim grundsätzlich nicht zu betreten.

Bis zum 7. April 2023 müssen Sie weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab dem 8. April besteht keine Maskenpflicht mehr.

Wir empfehlen generell, sich die Hände beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zu desinfizieren.